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Tarife Online-Dolmetschen


Dolmetschdienste

Gültig für die bestellende Partei oder Institution

Dolmetschzeit (pro Stunde, min. 1 Std.)

CHF 152

Technische Vorbereitung (pro Einsatz)

CHF 35

Vorbereitungszeit (pro Stunde)

CHF 95

Wochenendzuschlag (pro Stunde)

CHF 12

Einsatzpauschale (pro Einsatz)

CHF 37

Nachtzuschlag von 23.00 bis 06.00 Uhr (pro Stunde)

CHF 105

Preise sind exklusive der Mehrwertsteuer (MwSt). Bitte beachten Sie, dass die erste bestellte Dolmetschstunde immer auf eine Stunde aufgerundet wird.

Bei Absagen, die später als drei Arbeitstage (72 Stunden) vor einem Einsatz bei der Vermittlung der PROCOM eintreffen, werden 100 % der bestätigten Leistung (Reisezeit, Wartezeit, Vorbereitungszeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt.

Ist der/die Dolmetscher/in online, wird immer 100 % der bestätigten Leistung (Technische Vorbereitung, Vorbereitungszeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie: Es gilt das Eintreffen der Absage per SMS oder Mail für die Bestimmung des Absagezeitpunktes. Bei einer Absage, die am Donnerstag oder Freitag eintrifft und einen Einsatz am Wochenende oder am Montag oder Dienstag betrifft, werden die Stunden am Samstag und Sonntag nicht gezählt.

Wenn der Einsatz vor Ort oder Online aufgezeichnet werden soll, sei dies mit Telefon, Videokamera o.ä., ist dies bei der Bestellung anzumelden. Hierfür wird die Zustimmung der Dolmetscherin benötigt und es wird ein Zuschlag von 50% auf die Dolmetschzeit verrechnet.
Falls ohne Anmeldung spontan eine Aufnahme gemacht werden möchte, wird die Zustimmung der Dolmetscherin benötigt und es wird ein Zuschlag von 100% auf die Dolmetschzeit verrechnet.

Für den Selbstbehalt oder für die Einsatzkosten erhalten Sie von der PROCOM eine Rechnung. Für Kunden, die ausstehende Rechnungen nicht bezahlen, können bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungen keine Einsätze vermittelt werden (ausser bei Notfällen).

Verschiebungen

Es gelten die gleichen Regeln wie bei Absagen.

Bestellungen durch IV-Berechtigten

Bestellungen von IV-Berechtigten sind für nachfolgende Einsätze bis 23.00 Uhr für gehörlose Menschen „kostenlos“, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Am Arbeitsplatz, sofern eine IV-Verfügung vorhanden ist, oder ein Antrag an die IV eingereicht wurde sofern die Kosten für die Einsätze die IV-Verfügung nicht übersteigen bzw. sofern der Arbeitgeber eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten, die die IV-Verfügung übersteigen, übernimmt.
Für berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern eine IV-Verfügung Art. 16 vorhanden ist (2-3 Monate im Voraus zu bestellen, wenn IV-Verfügung noch beantragt werden muss). Sollte die Verfügung bis zum Weiterbildungsstart nicht vorhanden sein, benötigt PROCOM eine Zusage des Arbeitgebers, dass die Kosten im Falle einer Ablehnung der IV durch den Arbeitgeber übernommen werden.
Schule (Elternabend): Die Schule muss gemäss Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG) den Einsatz bestellen und bezahlen.
Besprechungen/Vorladungen auf Ämtern (Arbeitsamt, Steueramt, Sozialamt, Zivilstandsamt, Betreibungsamt): Das Amt muss gemäss BehiG den Einsatz bestellen und bezahlen.
Medizinische Untersuchungen in privatärztlichen Praxen.
Private Anlässe (Hochzeit, Jubiläum, Familienfest), sofern zweckmässig und verhältnismässig.
Private Kurse, Freizeit, sofern zweckmässig und verhältnismässig.

IV-Berechtigte: Definition gemäss IV-Kreisschreiben 2007-2009 Rz 1003: Bezüger/innen von IV-Leistungen, max. 10 Jahre zurück, sowie AHV-Bezüger/innen, die vor dem AHV-Alter berechtigt waren, sowie Bezüger von sonderpädagogischen Massnahmen.

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