Zwischen Anerkennung und Barrieren: Gebärdensprache in der Schweiz

Gebärdensprache ist weit mehr als ein Mittel zur Verständigung: Sie ist Ausdruck von Identität, Kultur und gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Im Interview mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund sprechen wir darüber, weshalb der Zugang zu Gebärdensprache und eine qualitativ gute Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschenden entscheidend sind, welchen Barrieren gehörlose Menschen weiterhin begegnen und was eine rechtliche Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen bewirken könnte.

Interview von Roman Probst, Geschäftsführer PROCOM (links) mit André Marty, SGB-FSS Public Affairs (rechts)

Welche Bedeutung hat Gebärdensprache für gehörlose Menschen – über die reine Kommunikation hinaus?

André Marty:
Gebärdensprache ist eine eigenständige, vollwertige Sprache. Für viele gehörlose Menschen ist sie die (Mutter-)Sprache, in der sie sich unmittelbar ausdrücken, Beziehungen gestalten und Wissen erwerben können. Sie ist eng mit Identität, Kultur und der Zugehörigkeit zur Gehörlosengemeinschaft verbunden.

Der frühe Zugang zu Gebärdensprache ist zudem für die sprachliche, soziale, kognitive und emotionale Entwicklung gehörloser Kinder zentral. Deshalb ist wichtig, dass nicht nur die Kinder selbst, sondern auch ihre Eltern und ihr Umfeld möglichst früh Gebärdensprache lernen können. Es geht letztlich um das Recht, sich in der eigenen Sprache entwickeln und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Wo erleben gehörlose Menschen heute noch die grössten Barrieren beim Zugang zu Bildung, Arbeit und öffentlichen Angeboten?

Barrieren entstehen überall dort, wo Kommunikation ausschliesslich über Lautsprache oder das Telefon vorgesehen ist. Das betrifft beispielsweise den Unterricht, Bewerbungs- und Mitarbeitergespräche, Weiterbildungen, Arzt- und Spitalbesuche sowie Kontakte mit Behörden.

Im Bildungsbereich fehlt vielerorts ein durchgängiges bilinguales Angebot in Gebärden- und Lautsprache. Im Arbeitsleben sind die verfügbaren Dolmetschleistungen teilweise zu knapp bemessen. Im Gesundheitswesen bestehen weiterhin Unklarheiten darüber, wer die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende übernimmt.

Diese Probleme sind keine Einzelfälle. Dem Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes wurden 2025 insgesamt 135 Diskriminierungsfälle gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, da längst nicht jede Benachteiligung gemeldet wird. Entscheidend ist: Nicht die Gehörlosigkeit verhindert die Teilhabe, sondern die fehlende Zugänglichkeit.

Welche Rolle spielt eine gute Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschenden für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser Menschen?

Professionelle Gebärdensprachdolmetschende ermöglichen gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Gesprächen – etwa am Arbeitsplatz, in der Bildung, bei medizinischen Behandlungen, vor Gericht oder im Kontakt mit Behörden.

Dafür braucht es eine qualitativ hochstehende Ausbildung, sehr gute Kenntnisse der jeweiligen Gebärdensprache und der Lautsprache sowie ein ausgeprägtes Verständnis für unterschiedliche Fachgebiete und Gesprächssituationen. Ebenso wichtig sind berufsethische Grundsätze wie Neutralität, Vertraulichkeit und eine präzise Übertragung.

Eine gute Ausbildung allein genügt allerdings nicht. Es braucht auch genügend Fachpersonen und eine verlässliche Finanzierung ihrer Einsätze. Gleichzeitig dürfen Dolmetschende nicht als Ersatz für direkte Angebote in Gebärdensprache verstanden werden. Wo immer möglich, sollten gehörlose Menschen Informationen und Dienstleistungen unmittelbar in ihrer Sprache erhalten.

Reicht das heutige Angebot an Gebärdensprachdolmetschenden aus – und ist der Zugang zu ihren Leistungen ausreichend finanziert?

Nein, der Bedarf kann heute nicht in allen Situationen zuverlässig gedeckt werden. Besonders bei kurzfristigen, abendlichen oder spezialisierten Einsätzen kann es schwierig sein, geeignete Dolmetschende zu finden. Gleichzeitig ist die Finanzierung je nach Lebensbereich unterschiedlich und teilweise ungeklärt. Im Arbeitsleben sind die von der Invalidenversicherung finanzierten Leistungen begrenzt. Im Gesundheitswesen fehlt weiterhin eine klare und einheitliche Regelung der Kostenübernahme.

Gleichberechtigte Teilhabe setzt voraus, dass gehörlose Menschen dann Zugang zu professionellen Dolmetschleistungen erhalten, wenn sie diese benötigen. Dazu braucht es genügend qualifizierte Fachpersonen, verlässliche Finanzierungsmodelle und eine angemessene Wahlmöglichkeit. Denn nicht jede dolmetschende Person passt zu jedem Fachgebiet und jeder Kommunikationssituation.

Wo steht die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen heute – und was würde sie verändern?

Die Deutschschweizer Gebärdensprache DSGS, die Langue des signes française LSF und die Lingua dei segni italiana LIS sind auf Bundesebene noch nicht rechtlich anerkannt. Deshalb wäre es falsch, bereits von einer erfolgten schweizweiten Anerkennung zu sprechen.

Politisch ist jedoch Bewegung in das Anliegen gekommen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat im Januar 2026 beschlossen, ein eigenständiges Gebärdensprachengesetz auszuarbeiten. Das ist ein wichtiger Meilenstein, aber noch kein Entscheid. Der parlamentarische Prozess steht erst am Anfang.

Eine wirksame Anerkennung würde deutlich machen, dass Gebärdensprachen nicht lediglich Hilfsmittel im Zusammenhang mit einer Behinderung sind, sondern eigenständige Sprachen. Entscheidend ist jedoch, dass die Anerkennung mit konkreten Rechten und Massnahmen verbunden wird. Ein symbolischer Satz im Gesetz allein verändert den Alltag noch nicht.

Was müsste sich in Politik, Bildung und Gesellschaft als Nächstes ändern, damit Gebärdensprache wirklich selbstverständlich und gleichberechtigt wird?

Als Nächstes braucht es eine wirksame Anerkennung der Gebärdensprachen. Diese sollte die drei Schweizer Gebärdensprachen nicht nur anerkennen, sondern auch ihre Verwendung, Vermittlung und Weiterentwicklung fördern.

Besonders wichtig ist der frühe Zugang gehörloser Kinder und ihrer Familien zur Gebärdensprache. Dazu gehören finanzierte Gebärdensprachkurse für Eltern, bilinguale Bildungsangebote auf allen Stufen sowie genügend qualifizierte Gebärdensprachlehrpersonen und Dolmetschende.

Darüber hinaus braucht es klare Regelungen für barrierefreie Kommunikation im Gesundheitswesen, bei Behörden, in der Bildung und am Arbeitsplatz. Unser Ziel ist erreicht, wenn gehörlose Menschen nicht bei jedem einzelnen Termin erneut erklären und begründen müssen, weshalb sie Zugang zu Informationen und Kommunikation in Gebärdensprache benötigen.