Tarife Online-Dolmetschen
Dolmetschdienste
Gültig für die bestellende Partei oder Institution
Dolmetschzeit (pro Stunde, min. 1 Std.)
CHF 152
Technische Vorbereitung (pro Einsatz)
CHF 35
Vorbereitungszeit (pro Stunde)
CHF 95
Wochenendzuschlag (pro Stunde)
CHF 12
Einsatzpauschale (pro Einsatz)
CHF 37
Nachtzuschlag von 23.00 bis 06.00 Uhr (pro Stunde)
CHF 105
Preise sind exklusive der Mehrwertsteuer (MwSt). Bitte beachten Sie, dass die erste bestellte Dolmetschstunde immer auf eine Stunde aufgerundet wird.
Bei Absagen, die später als drei Arbeitstage (72 Stunden) vor einem Einsatz bei der Vermittlung der PROCOM eintreffen, werden 100 % der bestätigten Leistung (Reisezeit, Wartezeit, Vorbereitungszeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt.
Ist der/die Dolmetscher/in online, wird immer 100 % der bestätigten Leistung (Technische Vorbereitung, Vorbereitungszeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie: Es gilt das Eintreffen der Absage per SMS oder Mail für die Bestimmung des Absagezeitpunktes. Bei einer Absage, die am Donnerstag oder Freitag eintrifft und einen Einsatz am Wochenende oder am Montag oder Dienstag betrifft, werden die Stunden am Samstag und Sonntag nicht gezählt.
Wenn der Einsatz vor Ort oder Online aufgezeichnet werden soll, sei dies mit Telefon, Videokamera o.ä., ist dies bei der Bestellung anzumelden. Hierfür wird die Zustimmung der Dolmetscherin benötigt und es wird ein Zuschlag von 50% auf die Dolmetschzeit verrechnet.
Falls ohne Anmeldung spontan eine Aufnahme gemacht werden möchte, wird die Zustimmung der Dolmetscherin benötigt und es wird ein Zuschlag von 100% auf die Dolmetschzeit verrechnet.
Für den Selbstbehalt oder für die Einsatzkosten erhalten Sie von der PROCOM eine Rechnung. Für Kunden, die ausstehende Rechnungen nicht bezahlen, können bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungen keine Einsätze vermittelt werden (ausser bei Notfällen).
Verschiebungen
Es gelten die gleichen Regeln wie bei Absagen.
Bestellungen durch IV-Berechtigten
Bestellungen von IV-Berechtigten sind für nachfolgende Einsätze bis 23.00 Uhr für gehörlose Menschen „kostenlos“, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
IV-Berechtigte: Definition gemäss IV-Kreisschreiben 2007-2009 Rz 1003: Bezüger/innen von IV-Leistungen, max. 10 Jahre zurück, sowie AHV-Bezüger/innen, die vor dem AHV-Alter berechtigt waren, sowie Bezüger von sonderpädagogischen Massnahmen.