Tarife Dolmetschen vor Ort
Dolmetschdienste
Gültig für die bestellende Partei oder Institution
Dolmetschzeit (pro Stunde, min. 1 Std.)
CHF 152
Reise- und Wartezeit (pro Stunde)
CHF 53
Vorbereitungszeit (pro Stunde)
CHF 95
Mahlzeitenpauschale
CHF 32
Wochenendzuschlag (pro Stunde)
CHF 12
Einsatzpauschale (pro Einsatz)
CHF 37
Nachtzuschlag von 23.00 bis 06.00 Uhr (pro Stunde)
CHF 105
Preise sind exklusive der Mehrwertsteuer (MwSt). Bitte beachten Sie, dass die erste bestellte Dolmetschstunde immer auf eine Stunde aufgerundet wird.
Bei Absagen, die später als drei Arbeitstage (72 Stunden) vor einem Einsatz bei der Vermittlung der PROCOM eintreffen, werden 100 % der bestätigten Leistung (Reisezeit, Wartezeit, Vorbereitungszeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt.
Erscheint der/die Dolmetscher/in vor Ort, wird immer 100 % der bestätigten Leistung (Reisezeit, Wartezeit, Dolmetschzeit usw., Einsatzpauschale) in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie: Es gilt das Eintreffen der Absage per SMS oder Mail für die Bestimmung des Absagezeitpunktes. Bei einer Absage, die am Donnerstag oder Freitag eintrifft und einen Einsatz am Wochenende oder am Montag oder Dienstag betrifft, werden die Stunden am Samstag und Sonntag nicht gezählt.
Für den Selbstbehalt oder für die Einsatzkosten erhalten Sie von der PROCOM eine Rechnung. Für Kunden, die ausstehende Rechnungen nicht bezahlen, können bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungen keine Einsätze vermittelt werden (ausser bei Notfällen).
Übernachtungen bei Anlässen
Ist eine An-/Abreise der dolmetschenden Person mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich oder auf Grund eines Nachfolgeeinsatzes nicht sinnvoll, sind die Übernachtung sowie die Übernachtungskosten der dolmetschenden Person durch den Auftraggebenden zu organisieren resp. zu übernehmen.
Verschiebungen
Es gelten die gleichen Regeln wie bei Absagen.
Für öffentliche Veranstaltungen im kulturellen Bereich
Reichen Sie bitte im Vorfeld an die Veranstaltung die konkreten Angaben zu Ihrem Anlass ein (Datum, Zeit, Ort, Dauer, Anzahl Aufführungen, Rahmenanlass) an dolmetschen@procom.ch ein. Gerne berechnen wir danach die Kosten der Verdolmetschung sowie Ihre Kostenbeteiligung.
Auslandeinsätze
Für Auslandeinsätze erstellen wir Ihnen im Rahmen des Möglichen gerne einen Kostenvoranschlag.
Bestellungen durch IV-Berechtigten
Bestellungen von IV-Berechtigten sind für nachfolgende Einsätze bis 23.00 Uhr für gehörlose Menschen „kostenlos“, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
IV-Berechtigte: Definition gemäss IV-Kreisschreiben 2007-2009 Rz 1003: Bezüger/innen von IV-Leistungen, max. 10 Jahre zurück, sowie AHV-Bezüger/innen, die vor dem AHV-Alter berechtigt waren, sowie Bezüger von sonderpädagogischen Massnahmen.