Einheitliche Bankenvollmacht

(Ermächtigung zur Erteilung von telefonischen Auskünften, für die VideoCom und Textvermittlung)

Die Stiftung procom konnte in Zusammenarbeit mit Swiss Banking (Schweizerische Bankiervereinigung) eine einheitliche Bankenvollmacht für die Erteilung von telefonischen Auskünften erstellen (für die VideoCom und Textvermittlung). Diese Vollmacht gilt für sämtliche Banken in der Schweiz (inkl. Postfinance).

Das Formular ist zu finden unter https://procom.ch/wp-content/uploads/bankenvollmacht.pdf

Ab sofort kann diese Vollmacht benutzt werden. Vollmachten, welche früher ausgefüllt und eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit.