Das Äquivalenzverfahren: ein Qualitätsmerkmal für Dolmetscherinnen und Dolmetscher LSF-Französisch
Seit mehreren Jahren gibt es in der Westschweiz kein Diplom für Dolmetschen in Französischer Gebärdensprache (LSF)-Französisch. Daher haben die Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die derzeit mit dieser Sprachkombination arbeiten, ihre Ausbildung hauptsächlich in Frankreich absolviert und den Beruf oft dort ausgeübt, bevor sie in die Schweiz kamen.
Um die Qualität der Dolmetschdienste für gehörlose und hörende Kunden zu gewährleisten, wurde von der Association Romande des Interprètes en Langue des Signes (ARILS) ein Äquivalenzverfahren eingeführt. Dieses Verfahren dauert durchschnittlich drei Monate und ermöglicht es Neuankömmlingen, sich mit den Besonderheiten des Schweizer Kontexts wie dem politischen System, den Sozialversicherungen, der Ausbildung sowie dem spezifischen Lexikon der Westschweizer Gebärdensprache, das sich von dem in Frankreich unterscheidet, vertraut zu machen.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die diese Gleichwertigkeit erlangt haben, zeigen, dass sie sich spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu diesen verschiedenen Aspekten angeeignet haben, sowie ihre Bereitschaft, mit den verschiedenen Strukturen zusammenzuarbeiten. Sie sind also bereit, in der Schweiz nach den derzeit auf dem Markt geltenden Standards zu arbeiten.
Dieses Verfahren wird von PROCOM und dem Verband der freiberuflichen LSF-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher anerkannt.
Es ist ein Garant für Qualität und Respekt für die schweizerischen Eigenheiten und die Kultur.